Der Blitzschutz ist für Privatpersonen keine gesetzliche Pflicht, sofern sich ihr Objekt nicht in unmittelbarer Nähe zu anderen hohen Gebäuden befindet. Dennoch birgt ein Blitzeinschlag eine große Brandgefahr und kann enorme Schäden anrichten, daher sollte der Blitzschutz nicht vernachlässigt werden. Zwar übernehmen die Wohngebäude- und Hausratsversicherung die Kosten der Schäden, dennoch reichen diese Auszahlungen oft nicht für entsprechende Neuanschaffungen aus. Zusätzlich hat man als Hausbesitzer einen ernormen Zeit- und Verwaltungsaufwand für die Wiederbeschaffung.
Bei Blitzschutzssystemen wird zwischen einem innerem und einem äußeren Blitzschutz unterschieden. Während der innere Blitzschutz vor Überspannungen an Elektrogeräten durch Blitzeinschläge in der Nähe schützt, fängt das äußere Blitzschutzsystem den Blitz ein und leitet ihn über Metalleitungen am Gebäude entlang in den Erdboden.
Die Planung eines solchen Blitzschutzsystems sollten Sie in fachkundige Hände legen. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie ihr Gebäude am besten schützen können!